Carnica Belegstation - Naturpark Erzgebirge / Vogtland LVSI-09-R
Ziel der Belegstelle ist der Erhalt der Rasse Carnica, sowie die stetige Verbesserung in Leistung und Eigenschaft dieser. Derzeit betreiben wir Kontaktpflege mit den Imkern im 7,5 km Flugradius. Die Zuchtarbeit wird durch den LVSI e. V. gefördert und unterstützt. Die Verbreitung von hochwertigem Zuchtmaterial liegt uns am Herzen.

alle Imker im Flugradius von 10 km aufgesucht, Völker umgeweiselt, Verträge mit dem Grundstückseigentümer Sachsenforst abgeschlossen, sowie die Belegstelle urbar gemacht und aufgebaut.
Der Bereich erstreckt sich zwischen Hammerbrücke und Eibenstock in Ost-Westrichtung; Schönheide und der Staatgrenze CZ in Nord/Südrichtung. Von Natur aus ist das Gebiet sehr schwach mit Bienen belegt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten, dass wir eine hohe Sicherheit bei der Verpaarung mit den Drohnen der Belegstelle haben. Wir bitten, wandernde Imker die Grenzen der Belegstelle im Juni und Juli zu respektieren.
Zu erreichen sind wir über die B 283 bis Wilzschhaus (ehem. Bahnhof Schönheide Süd), dann weiter Richtung
Carlsfeld. Nach zwei Kilometern in der Ortslage „Altes Wiesenhaus“ biegen Sie rechts von der Straße ab, überqueren eine Holzbrücke und folgen einer asphaltierten Forststraße. Nach 800 m biegen Sie bei der
ersten Möglichkeit links in einen Forstweg und folgen diesem bis zum Ziel noch ca. 800 m.
Belegstellenordnung Naturpark Erzgebirge-Vogtland
Verantwortlich für die Belegstelle sind der Belegstellenleiter und sein Stellvertreter. Sie listen die Zahl der aufgestellten und begatteten Königinnen auf.
Es kann nur zu den vorgegebenen Zeiten angeliefert bzw. abgeholt werden. Beim Betreten der Belegstelle hat sich der Imker beim Belegstellenwart zu melden. Dessen Weisungen sind unbedingt Folge zu leisten.
Der Aufstellplatz für die Begattungseinheiten wird vom Belegstellenpersonal zugewiesen. Verstöße gegen diese Belegstellenordnung führen zum Entfernen der Begattungsvölkchen von der Belegstelle.
Die Begattungseinheiten dürfen nur auf Mittelwänden bzw. auf Anfangssteifen in EWK oder Mehrwabenkästchen bis
einschließlich Mini-Plus ausgestellt werden.
Die Begattungskästchen sind mit Name und Anschrift des Züchters innen oder außen zu beschriften.
Bei der Anlieferung werden die Drohnenfreiheit und das Wabenwerk von den verantwortlichen Personen kontrolliert. Zu diesem Zweck sind alle EWK mit Glas und alle MWK mit einer durchsichtigen Abdeckung, z. B. durch Folie anzuliefern. Wir bitten um Verständnis, dass bei nicht vorschriftsgemäß angelieferten Begattungseinheiten die
gesamte Lieferung zurückgewiesen wird. Die Belegstelle behält sich bei fehlender Kontrollmöglichkeit das Anbringen
von Drohnengittern vor. Schutzkästen für die EWK stehen bereit.
Für den Betrieb und die Beschickung der Belegstelle gelten die Bienenseuchenverordnung sowie entsprechende
EU-Gesetze in ihrer zuletzt gültigen Fassung.
Bei der Anlieferung ist eine "Amtstierärztliche Bescheinigung gemäß § 5 (1) Bienenseuchenverordnung" vorzulegen.
Es dürfen keine Bienen angeliefert werden, die aus einem Gebiet stammen, in dem die bösartige Faulbrut festgestellt wurde.
Eine Belegstellengebühr wird durch die Belegstelle festgesetzt.
Der Belegstellenleiter, der Ortsverein als auch der Landesverband haften nicht für Diebstahl, Vandalismus, Wildtiere sowie Schäden durch Unwetter auf der Belegstelle.
Belegstelle Naturpark Erzgebirge - Vogtland